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   OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 169/05   

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https://dejure.org/2006,5783
OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - I-24 U 169/05 (https://dejure.org/2006,5783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2006 - I-24 U 169/05 (https://dejure.org/2006,5783)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - I-24 U 169/05 (https://dejure.org/2006,5783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Kündigungsfolgeschaden nach der vorschüssigen Rentenbarwertformel; Abmeldekosten als Schaden des Leasinggebers; Schätzung des bei der Verwertung des Leasingfahrzeugs erzielbaren Veräußerungserlöses

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 543

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 543
    Leasing: Ermittlung des Kündigungsfolgeschadens - Abmeldekosten - Schätzung des erzielbaren Veräußerungserlöses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Schadens infolge der Kündigung des Leasingvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1355
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    In diesem Zusammenhang beruft sich die Beklagte für ihren Standpunkt (kein Schadensersatz bei unwirksamer Kündigung und Entzug der Leasingsache) ohne Erfolg auf zwei Entscheide der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 2367 und 2000, 3133).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 147/01

    Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188 = NJW 2002, 2713 = MDR 2002, 1246-1247; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422).
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    für Verwertungskosten (vgl. BGH NJW 1991, 221), so dass der höhere Wert zugrunde zu legen ist (§ 287 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02

    Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188 = NJW 2002, 2713 = MDR 2002, 1246-1247; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422).
  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    Hatte, wie im Streitfall, der Leasingnehmer die Leasingrate vereinbarungsgemäß am Quartalsanfang zu zahlen, gilt die vorschüssige Rentenbarwertformel (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 743, vgl. zur nachschüssigen Rentenbarwertformel OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 501):.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 24 U 139/01

    Beendigung eines auf 15 Jahre abgeschlossenen Mietvertrages mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    Das konnte die Beklagte aus der maßgeblichen Sicht eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters nur als Wiederholung der Kündigung verstehen (vgl. Senat MDR 2002, 1429 sub Nr. 2a,aa m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    In diesem Zusammenhang beruft sich die Beklagte für ihren Standpunkt (kein Schadensersatz bei unwirksamer Kündigung und Entzug der Leasingsache) ohne Erfolg auf zwei Entscheide der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 2367 und 2000, 3133).
  • OLG Stuttgart, 08.09.1987 - 6 U 7/87

    Pauschalierung des Schadensersatzes; Konkrete Berechnung des Schadensersatzes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 24 U 169/05
    Hatte, wie im Streitfall, der Leasingnehmer die Leasingrate vereinbarungsgemäß am Quartalsanfang zu zahlen, gilt die vorschüssige Rentenbarwertformel (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 743, vgl. zur nachschüssigen Rentenbarwertformel OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 501):.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 144/07

    Ersatzansprüche des Leasinggebers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzgl. Kosten

    Vom Schadensbetrag sind jedoch ersparte Vertragskosten abzuziehen, die der Senat regelmäßig auf EUR 10,-- pro Monat schätzt (vgl. nur Senat DB 2007, 1355; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1994, 743 (744); Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Auflage, Kapitel J Rn. 77).

    Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. BGH MDR 1970, 834) darf der Leasinggeber bei der Schadensberechnung nicht besser gestellt werden, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188; Senat NJW-RR 2003, 775 = ZMR 2003, 422; Senat DB 2007, 1355).

    Da die Anmeldung eines Fahrzeugs unter Zuteilung eines bestimmten Kraftfahrzeugkennzeichens dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht und davon auszugehen ist, dass dem Beklagten das Fahrzeug auch in angemeldetem Zustand übergeben wurde (dies gehört regelmäßig zum Service der Lieferanten), entspricht die Rücklieferung eines noch nicht abgemeldeten Fahrzeugs dessen Zustand im Zeitpunkt der Auslieferung (vgl. hierzu auch Senat DB 2007, 1355).

    Ein Dritter ist deshalb nicht in der Lage, den ermittelten Händlereinkaufswert ohne weiteres nachzuvollziehen (vgl. Senat DB 2007, 1355).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 24 U 138/10

    Schadensersatzanspruch des Leasinggebers bei Insolvenz des Leasingnehmers

    Hatte, wie im Streitfall, der Leasingnehmer die Leasingrate vereinbarungsgemäß am Quartalsanfang zu zahlen (Ziffer 3.2. der AGB, vgl. auch die Leasing-Rechnung, Anlage K 2), gilt die vorschüssige Rentenbarwertformel (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2006, I-24 U 169/05, bei juris und BeckRS 2006, 10381 = DB 2007, 1355 (nur Leitsatz); OLG Celle NJW-RR 1994, 743):.

    Hinzu kommt, dass nach allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts (vgl. dazu BGH MDR 1970, 834) der Leasinggeber bei der Schadensabrechnung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Leasingvertrag planmäßig erfüllt worden wäre (BGHZ 151, 188; Senat aaO., BeckRS 2006, 10381 und bei juris; Senat, NJW-RR 2003, 775).

    Vom Schadensbetrag sind ersparte Vertragskosten abzuziehen, die der Senat regelmäßig auf 10, 00 EUR pro Monat schätzt (vgl. nur Senat, OLGR Düsseldorf 2008, 764; DB 2007, 1355; siehe auch OLG Celle, NJW-RR 1994, 743).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08

    Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen

    Das kann aber auch hier dahinstehen, weil der Beklagte jedenfalls nur für solche Gutachterkosten haftet, die ihrerseits vertragsgemäß entstanden sind, also nicht für die Kosten der hier eingeholten Privatgutachten (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2006 - 24 U 169/05, Rz 40 - dokumentiert unter Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2007 - 24 U 100/07

    Leasingvertrag über eine Fernsehanlage

    Vielmehr schätzt der Senat diese Kosten regelmäßig und auch in diesem Fall auf 10 EUR/Monat, so dass für die restliche Vertragslaufzeit von 37 Monaten 370 EUR von den ausgefallenen Leasingraten abzuziehen sind (vgl. auch Senat, OLGR 2006, 781 f. = DB 2007, 1355 (nur Leitsatz)).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 24 U 73/10

    Leasingvertrag vorzeitig beendet - höherer Pkw-Wert wird berücksichtigt!

    Der Senat schätzt diese Kosten, soweit konkrete Darlegungen fehlen, gemäß § 287 ZPO regelmäßig auf 10, 00 EUR/Mon (vgl. Senat DB 2007, 1355 und OLGR Düsseldorf 2008, 764; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. J Rn 77).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2011 - 24 U 45/11

    Leasingrecht - Beweislastverteilung nach Überlassung des Leasingobjekts

    Vom Schadensbetrag sind allerdings ersparte Vertragskosten abzuziehen, die der Senat regelmäßig auf 10, 00 EUR pro Monat schätzt (vgl. nur Senat, OLGR Düsseldorf 2008, 764; DB 2007, 1355; siehe auch OLG Celle, NJW-RR 1994, 743).
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